EWR 9 (2010), Nr. 4 (Juli/August)

Bernd Dollinger / Henning Schmidt-Semisch
Handbuch Jugendkriminalität
Kriminologie und Sozialpädagogik im Dialog
Wiesbaden: VS-Verlag fĂĽr Sozialwissenschaften 2009
(586 S.; ISBN 978-3-531-16067-2; 49,95 EUR)
Handbuch Jugendkriminalität Dass die Lebensphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter mit diskreditierenden Prozessen behaftet sein kann, zeigen aktuelle wissenschaftliche Publikationen durch die Ausdifferenzierung des gesellschaftlich konstruierten Begriffs des „Abweichenden Jugendlichen“ sowie medial produzierte Phänomene, wie beispielsweise der Fall Dominik Brunner aus München. Auch die Herausgeber des „Handbuchs für Jugendkriminalität, Kriminologie und Sozialpädagogik im Dialog“ Bernd Dollinger und Henning Schmidt-Semisch verweisen in diesem Zusammenhang - neben politischen - eben besonders auf die mediale Wirkung von Zuschreibungen in Form von Delinquenz und die daraus entstehenden „Verzerrungen“ (11) über den Terminus Jugendkriminalität.

Hans- Jörg Albrecht zeigt einführend weiter, dass auch Exekutive und Judikative im Prozess der Veränderung, nämlich durch eine Neuausrichtung des Jugendstrafrechts hin zu einem Jugendkriminalitätsverständnis, geprägt von „Sicherheit und Risikokontrolle“ (56), mitwirken. Die Wissenschaft habe nach Angabe der Herausgeber hierbei die Aufgabe, die verfestigten Denkmuster – welche den Kriminalisierungsprozess weiterhin fördern – zu liquidieren und zu einer Öffnung eines differenten Blicks beizutragen.

Für Dollinger und Schmidt-Semisch scheint es zudem zentral zu sein, die Kooperation zwischen Kriminologie und Sozialpädagogik zum Gegenstand der Überlegungen zu machen. Deren Dissens über die Jugendkriminalität und das daraus resultierende heterogene Verständnis dienen dabei nicht als Gefahr für die Erschließung der Zusammenarbeit, sondern als Chance zur Elaboration. Intention sei es – mit Blick auf das gesamte Handbuch – Perspektiven aufzuzeigen, anstatt homogenes Wissen und Ansichten zu fixieren.

Dass die Publikation eines Handbuches zur Jugendkriminalität, welche sich an der Schnittstelle zwischen Sozialpädagogik und Kriminologie bewegt, notwendig ist, resultiert allein schon aus der Tatsache, dass es keine vergleichbare Aufarbeitung des Themenkomplexes gibt. Dollinger verweist diesbezüglich zu Recht darauf, dass gerade durch die Transformation der Sozial- und Kriminalpolitik, deren Knotenpunkt, nämlich die „soziale Auffälligkeit“ (133), einer interdisziplinären Reflexion bedarf, um den Umgang mit „differenten“ Verhaltensweisen zu optimieren.

Das Handbuch umfasst – passend zur Intention – insgesamt 39 Aufsätze mit teils sehr unterschiedlichen Anknüpfungspunkten. Es ist in acht Abschnitte mit jeweils mindestens drei Aufsätzen gegliedert. Auf Grund des Umfanges muss im Folgenden aus den jeweiligen Abschnitten selektiert werden, um wenigstens einige Aufsätze rudimentär betrachten zu können. Die Selektion erfolgt nach dem Prinzip, die Heterogenität des Handbuches zu kanalisieren sowie polarisierende oder „andere“ Perspektiven (im Sinne von innovativen und / oder besonders aussagekräftigen Darstellungen) aufzuzeigen, um den Interessierten ein möglichst umfassendes als auch detailgetreues Gesamtbild vermitteln zu können.

Nach der Einführung konzentriert sich der folgende Abschnitt B („Aktuelle Entwicklungen und Diskurse“) auf eine Vielzahl von perspektivisch sehr unterschiedlichen Einführungsbeiträgen, um den Blick zu öffnen.

Reinhard Kreissl markiert einen unkonventionellen Zugang zum Thema Jugendkriminalität, indem er zeigt, dass die Schnittstelle zwischen den jüngeren Biowissenschaften, wie beispielsweise der Genetik, und den Sozialwissenschaften aus unterschiedlichen Perspektiven dazu beitragen könnte, die Frage nach der Genese von jugendlicher Delinquenz zu beantworten. Elementar sei es dabei jedoch, dass eine wissenschaftlich einseitige „Trivialbiologisierung“ (121) kritisiert wird. Sie verfolgt eine Systematik, die soziales Verhalten durch körpereigene chemische Prozesse, ausgelöst durch genetische Differenzen, annehme. Kriminalität sei vielmehr, sowohl aus sozialwissenschaftlicher als auch aus neurowissenschaftlicher Perspektive - entgegen der konservativ postulierten Annahme der Biowissenschaften -, ein Schema, welches eine Interaktion von Subjekt und Umwelt zu Grunde lege.

Die Bandbreite des Abschnitts B umfasst weiter einen an der Philosophie Immanuel Kants orientierten Beitrag von Micha Brumlik bezüglich der Aktualität von Disziplin und der damit verbundenen Forderung des Autors zu einer nicht autoritären Erziehung. Gezeigt wird hier, dass die letzte Stufe des aufeinander aufbauenden Erziehungsverständnisses, nämlich die Moralisierung, der Grund für die Hinfälligkeit von Autorität und Strafe sei.

Um die gemeinsame Schnittmenge von Kriminologie und Sozialpädagogik zu theoretisieren, schlägt Bernd Dollinger im Abschnitt C („Theoretische Ansatzpunkte“) einen reflexiven und letztlich intentional toleranten Zugang zur Thematik vor, indem er Abweichung als sozial kategorisierte Differenz versteht. Kriminalität existiere folglich nur im Modus von Kriminalisierung, genauer als Zuweisungen von Konformität und vice versa. Die aus dem symbolischen Gehalt der Handlung des vermeintlich kriminellen Subjekts zeitlich vorangehenden Handlungsinterpretationen der Kriminalisierenden scheinen nicht homogen mit dessen Handlungsursachen zu sein. Dadurch sei eine subjektiv diskreditierte Rückbeziehung der „symbolischen Zurechnung“ (180f) auf die Identität möglich.

Thomas Naplava hingegen verweist in seinem Beitrag auf den politisch vorsätzlich dynamisierten Begriff der „Ausländerkriminalität“, der dazu beiträgt, dass ein signifikanter Unterschied von Delinquenzhäufigkeiten mit einheimischen Jugendlichen hinsichtlich der Gewaltdelikte in den Blick gerät. Es fehle aber konventionellen Theorien zur Devianz an einer systematischen Theoretisierung der individuellen Migrationskonstitutionen. Obwohl sich kriminologisch theoretische Perspektiven häufig auf sozioökonomische Aspekte beziehen, können diese anomietheoretischen, kultur- und subkulturtheoretischen Annahmen sowie besonders sozialräumliche Betrachtungsweisen dazu beitragen, den Komplex der Gewaltdeliktbelastung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund aufzuhellen.

Karl-Heinz Reuband zeigt unter der Abschnittsüberschrift D („Verlaufsformen und Identitätskonstruktionen“) eine Langzeitstudie, durch welche das Delinquenzverhalten von Studenten (N=3238) an den Universitäten Dresden und Düsseldorf im Zeitraum von 1993 bis 2008 evaluiert wurde, um über die polizeilichen Statistiken hinaus im Dunkelfeld Aussagen über Streuung und zeitliche Entwicklung von Devianz zu treffen. Diese quantitativen Erhebungen konstruieren ein rückläufiges Bild der Delinquenzbelastung seit Ende der 1990er Jahre in fast allen Bereichen. Ursachen dafür können einerseits der rapide Anstieg der formellen und informellen Kontrollmaßnahmen, als auch im besonderen Maße ein Wertewandel im Zuge der 1980er Jahre sein, mit dem konservative, an Pflicht ausgerichtete Werteorientierungen an Bedeutung gewinnen.

Auf der anderen Seite verweist Mirja Silkenbeumer auf die unzureichende wissenschaftliche Aufarbeitung des Zusammenhangs von Devianz und Geschlecht mit besonderem Augenmerk auf weibliches Gewalthandeln in der Jugendphase und dessen unzureichende Transformation der Wirkzusammenhänge auf soziale Praxen. Sie vertritt die These, dass Weiblichkeit besonders in der Jugendphase geschlechtsspezifischen Spannungsverhältnissen hinsichtlich der Konstruktion von Identität unterliege. Das Geschlecht müsse als „Konfliktkategorie“ (327) verstanden werden. Elementar sei es, zu erkennen, dass die widersprüchliche Dichotomie von emanzipierten Forderungen einerseits und traditionellen Wünschen andererseits auf einen „tiefer liegenden gesellschaftlichen Weiblichkeitskonflikt als Ausdruck objektiver und subjektiver widersprüchlicher Realität“ (328) verweise. Je nachdem welche subjektiven Ressourcen zur Verfügung stehen, sei eine erfolgreiche Bewältigung möglich.

Geschlechtsunabhängig fokussiert Marcus Hußmann anschließend im Abschnitt E („Prognose und Prävention“) auf explizite und implizite Gefahren von diskreditierenden Diagnosen und anschließenden Individualprognosen durch institutionelle Standardisierungspraxen und intuitive Bewertungen. Determiniert durch Fragen der sozialen Herkunft dienen sie der Identifikation von vermeintlich „kriminellen Karrieren“ und folgern daraus, welche Interventionsstrategien als geeignet erscheinen. Darüber hinaus sorge ein spezifischer Umgang mit Delinquenten als prästigmatisiertes Subjekt durch hiesige „Defizite einer Gesellschafts- und Sozialpolitik“ (347) im Modus von Lebensbewältigung für folgenschwere Konsequenzen. Es müsse vielmehr die implizite (folge-) kriminalisierende Kraft, die u. a. von den Eltern, den zuständigen Jugendrichtern respektive den Sozialpädagogen im ambivalenten Objektivierungsprozess ausgeht, registriert werden.

Detlev Frehsee akzentuiert ferner auf die Neuausrichtung der (kommunalen) Präventionspolitik und - praxen sowie dessen subversive Trendwende weg von fundamentalen sozialpädagogischen „Säulen“ (bspw. Hilfe und Förderung) hin zu einem „Störungsparadigma“ (356). Letzteres gäbe insbesondere der Polizei mehr Raum zur Durchsetzung des neuen Sicherheitsbedürfnisses. Damit ginge aber der Nachteil einher, dass Jugendliche zum Gegenstand und Opfer des Paradigmenwechsels werden. Nun läge es an der Jugendarbeit selbst, eine Reaktivierung des „Förderungsparadigmas“ (356) zu initialisieren; Voraussetzung dafür sei es, einerseits das Profil zu schärfen, andererseits auch funktionale Gegenangebote zur polizeilichen Praxis zu erstellen, um das vorhandene „Potential aus seiner kriminalistischen Überformung [zu] lösen und von seiner negativen Ausrichtung gegen etwas zu einer positiven Ausrichtung für Integration“ (363) zu vitalisieren.

Eine weitere Gefahr - so zeigt Regine Drewniak im Abschnitt F („Interventionen im Schnittfeld von Sozialer Arbeit und Justiz“) - bestehe darin, dass durch die kooperative Praxis von Jugendhilfe einerseits und Jugendgerichtsbarkeit andererseits im Jugendstrafverfahren das Potential von ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen nicht ausreichend aktiviert werde. Die soziale Exklusion von Jugendlichen werde durch unzureichende Hilfeangebotsstrukturen sowie ungeeignete Sanktionsprotokolle nicht ausreichend ausgeschöpft. Um dieses Defizit zu relativieren, schlägt Drewniak sechs Anknüpfungspunkte vor, um die „NAM“ (Neue ambulante Maßnahmen) so effizient in dem Sinne zu gestalten, dass „freiheitsentziehende Sanktionen“ (400) minimalisiert werden können.

Hans- Joachim Plewig insistiert anderseits auf enormen Defiziten bezüglich des „Handlungsstiles“ (429) Konfrontativer Pädagogik. Sie sei unzureichend theoretisiert und methodisch umgesetzt. Interventionsstrategien der Professionellen, die mit Attributen wie Gewalt, Macht und Zwang behaftet sind, führen zur Bestätigung einer nicht legitimierten pädagogischen Straftheorie. Ferner liege nicht nur keine Interventionsberechtigung vor, konfrontative Praxen seien vielmehr in ihrer Wirkung gar kontraproduktiv, im Sinne der Ausformung von sozial abweichendem Verhalten.

Der strafjustizielle Umgang mit Jugendkriminalität (Abschnitt G) macht - exemplarisch die Bewährungshilfe im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle - deutlich, dass ordnungspolitische Denkschemata den Hilfeapparat in seinen Angebotsstrukturen beschränken, anstatt zu forcieren. Denn statistische Erhebungen (nach Gabriele Kawamura- Reindl) zeigen, dass trotz des schwieriger werdenden Prozesses der Identitätsfindung in der Jugendphase die Rückfälligkeitswahrscheinlichkeit nach Beendigung der Bewährungshilfe wesentlich niedriger sei als nach einer Jugendstrafe. Aufgrund neuer politischer Ausrichtungen im Rahmen der neueren Risiko- und Sicherheitsmentalität sei jedoch eine Trendwende auch im Bereich der Bewährungshilfe hin zu Kontrollstrategien zu erkennen. Sie resultiert aus der Fokussierung auf Risikowahrscheinlichkeiten, die den Täter zum „Risikofaktor“ (503) deklarieren. Eine zusätzliche Privatisierung des Hilfeangebotes sei kontraproduktiv, weil sich dadurch die Situation sowohl für Professionelle als auch für Klienten potentiell verschlechtere.

Karl- Heinz Reuband dokumentiert demgegenüber mittels einer empirischen Erhebung, wie sich sowohl soziale Faktoren (Geschlecht, Alter und Bildung) als auch „psychosoziale[…] Einflussfaktoren“ (518), wie Kriminalitätsfurcht, Anomie, Strafphilosophie und individuelle Kriminalitätserfahrungen, auf die gewünschte Sanktionspraktik der befragten Einwohner in fünf deutschen Städten gegenüber jugendlichen Straftätern auswirke. Dabei konnte eine generalisierende Ausrichtung an punitiven Sanktionsstrategien nicht festgestellt werden.

Mechthild Bereswill zeigt im abschließenden Abschnitt H („2Inhaftierung und geschlossene Unterbringung“), dass die Institution Gefängnis – nicht zuletzt durch die oberflächliche äußere Strukturierung der „biographischen Diskontinuität“ (553) – dem „erzieherischen Defizit“ der Häftlinge nicht hinreichend entgegenwirken könne. Vielmehr sorge das durch die geschlossene Unterbringung erzeugte Spannungsverhältnis für jugendliche Häftlinge zwischen adoleszenztypischen Autoritätskonflikten und spezifischen Zwängen von totalitären Institutionen für einschneidende biographische Konflikte. Diese entfalten sich jedoch – am Beispiel der Haftentlassung – retrospektiv erst nach der Freilassung aus dem Jugendstrafvollzug, was eine weitere erfolgreiche Partizipation am gesellschaftlichen Leben schier unmöglich mache.

Knut Papendorf diskutiert ferner acht Thesen des AJK (Arbeitskreis junger Kriminologen) „Gegen die Logik der Inhaftierung“ (573), welche bereits vor 30 Jahren konstatiert wurden und unterstreicht damit die gerechtfertigten Zweifel am gegenwertigen Jugendstrafvollzugsystem. Dabei stellt er fest, dass keine der gestellten Forderungen an Aktualität verloren habe, sondern nur unter Vorbehalt eine nuancenartige Verbesserung aus pädagogischer Sicht zu beobachten sei. Die gegenwärtigen Protokolle der Jugendgerichte eignen sich nicht, auf die eigentlichen Fragen von Delinquenz, bspw. Ausgrenzung und Benachteiligung, in adäquater Weise zu antworten. Das hat zur Folge, dass Betroffene in der sozialstaatlichen Diskreditierungsspirale immer tiefer sinken.

Der Anspruch, ein heterogenes Handbuch mit differenten Perspektiven zu erstellen, ist aus Sicht des Rezensenten gelungen. Entgegen der Erwartung scheinen sich die teilweise sehr unterschiedlichen Aufsätze in angenehmer Weise thematisch zu entfalten. Besonders der Einstieg im Abschnitt B öffnet dem Leser bzw. der Leserin ein breites Angebot an Zugängen zum Themenfeld, infolgedessen der Blick über den „Tellerrand“ obligatorisch wird. Bei einer retrospektiven Betrachtung der Heterogenität fällt jedoch auf, dass sich die unterschiedlichen Beiträge eben nicht in erster Linie auf die Darstellung der Kontroverse zu einem Thema, sondern auf differente Betrachtungsweisen mit homogenen gesellschaftskritischen Blick - wie u.a. der Abschnitt H deutlich zeigt - beziehen.

Für bereits eingearbeitete InteressentInnen eignet sich das Handbuch hervorragend um abschnittsweise neue, respektive „andere“ Zugänge kennen zu lernen. Als Novize hingegen besitzt das Handbuch vornehmlich lexikalisches Potential, um bspw. Zugänge erstmalig herzustellen oder Interessenschwerpunkte zu erweitern; nicht nur der Grad der sprachlichen Spezialisierung (bspw. Abschnitt C) sondern auch die Quantität der multiperspektivischen Aufsätze macht es möglicherweise für Studenten und Studentinnen am Anfang der Hochschulbildung schwierig, die Heterogenität in förderlicher Weise zu kanalisieren, um Zusammenhänge erkennen zu können. Die äußere Struktur des Handbuchs, sei es durch treffende Abschnittsüberschriften oder durch die den Aufsätzen jeweils angehängten Literaturverzeichnisse, sorgt in jedem Fall dafür, dass jeder Leser auf spezifische Weise davon profitieren kann. Besonders gelungen scheint zudem die Aufbereitung von aktuellen Fragestellungen hinsichtlich der Schnittstelle von Sozialpädagogik und Kriminologie.
Bastian Erber (Nörvenich)
Zur Zitierweise der Rezension:
Bastian Erber: Rezension von: Dollinger, Bernd / Schmidt-Semisch, Henning: Handbuch Jugendkriminalität, Kriminologie und Sozialpädagogik im Dialog. Wiesbaden: VS-Verlag fĂĽr Sozialwissenschaften 2009. In: EWR 9 (2010), Nr. 4 (Veröffentlicht am 10.08.2010), URL: http://www.klinkhardt.de/ewr/978353116067.html