EWR 13 (2014), Nr. 1 (Januar/Februar)

Christian Sachse
Ziel Umerziehung
Spezialheime der DDR-Jugendhilfe 1945-1989 in Sachsen
Leipzig: Universitätsverlag 2013
(327 S.; ISBN 978-3-86583-787-5; 19,90 EUR)
Ziel Umerziehung Der Politikwissenschaftler und Theologe Christian Sachse stellt in der Schriftenreihe „Auf Biegen und Brechen“ der Gedenkstätte „Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“ einen Sonderband vor: die regionalhistorische Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung in Sachsen auf der Basis verfügbarer Akten und einiger Zeitzeugenberichte. Die Veröffentlichung ist im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit einerseits und der Heimerziehung in der Bundesrepublik andererseits zu sehen. Zu letzterer weisen die Ergebnisse einige Parallelen, aber auch Unterschiede in der Entwicklung auf. Der Autor hat bereits im letzten Jahr im Rahmen des Abschlussberichtes zur „Heimerziehung der DDR“ gemeinsam mit Karsten Laudien eine Expertise zu den „Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der DDR“ vorgelegt [1].
Wie in der Literatur zur Aufarbeitung der jüngeren Geschichte üblich, beginnt auch dieser Band mit einem politischen Bekenntnis, hier dem der Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz des Landes Sachsen, das weitere Aufklärung und den „Tabubruch“ (7) gegenüber dem Schweigen zur Vergangenheit fordert, da es in DDR-Heimen zu Zwang und Gewalt gekommen sei. Darauf wird auch in der Einleitung Bezug genommen, insbesondere auf die Verletzung von Menschenrechten, die Verweigerung von Bildung und den Arbeitszwang in den sogenannten „Spezialheimen“. Vorangestellt ist auch eine unkommentierte Quelle von 1966, in der sich der Generalstaatsanwalt der DDR an das Ministerium für Volksbildung wegen der Häufung von Kindesmisshandlungen in Heimen wendet, da dies dem Jugendschutz und den sozialistischen Erziehungsprinzipien widerspreche. Man solle darauf hinwirken, dass künftig die „Kader“ der Kindererziehungseinrichtungen psychologisch geschult werden.

Die Quellendarstellung will vermutlich gleich zu Beginn auf zweierlei hinaus: Erstens, dass die Praxis in den Heimen der DDR nicht viel anders aussah als in den Heimen der Bundesrepublik, was die Überforderung des Erziehungspersonals anging. Dass es zweitens aber – anders als in der Bundesrepublik – eine offizielle Forderung gab, dass die staatliche sozialistische Erziehung gewaltfrei zu sein habe. In der Einführung geht der Autor zunächst auf die (mangelhafte) Quellenlage ein und verneint die Frage nach einer möglichen absichtlichen Aktenvernichtung. Paradoxerweise sei die legale Aktenvernichtung in den 1970er und 1980er Jahren so effektiv gewesen, dass man teilweise die 1950er und 1960er Jahre besser rekonstruieren könne als die letzten zwanzig Jahre. Danach wird die politische Funktion der Jugendhilfe in Sachsen nachgezeichnet, wobei deutlich wird, dass die KPD/SED zwar einerseits offiziell auf reformpädagogische Ansätze aus der Weimarer Republik zurückgreifen wollte, dieser Reformprozess jedoch andererseits bald überformt wurde durch die Zuordnung der Heimerziehung zur Volksbildung, wodurch sie zu einem „Machtinstrument“ (23) des sozialistischen Staates geworden sei. In der DDR nahm die Heimerziehung – anders als die Schule – in der öffentlichen wie auch der politischen Debatte keinen besonderen Raum ein.

Unterhalb der ideologischen Auseinandersetzung zeigte sich nach 1945 ein Bild in der Praxis, das in vielen Bereichen (teilweise deutlicher als in der BRD) an die Jugendhilfe der NS-Zeit anknüpfte. So gab es auch in Sachsen weiter Jugendarbeitslager, in denen die „Arbeitsunwilligen“ eingesperrt wurden, und es gab „Aufnahme- und Sichtungsheime“, in denen die „milieugeschädigten“ von den „durch Veranlagung fehlentwickelten“ Kindern getrennt werden sollten (32). Es gab weiter die Bestimmungen des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes, aber zunehmend überformt durch DDR-Recht. Jugendliche, die zu Jugendarrest verurteilt waren, wurden zusammen mit den „milieugeschädigten“ und „fehlentwickelten“ Jugendlichen in Jugendwerkhöfe eingewiesen. Dort sollte eine verschärfte Form der „Gesellschaftlichen Erziehung“ durchgeführt werden. Die Jugendlichen mussten in Industrie und Landwirtschaft arbeiten. Im Jugendgerichtsgesetz von 1952 wurde das Ziel der Erziehung zu einem „tüchtigen und verantwortungsbewussten“ Bürger festgeschrieben, eine Formel, die häufig benutzt wurde, um Entlassungen aus Straf- und Erziehungsanstalten anzuordnen oder zu verweigern (42).

In der Jugendhilfe begann 1951 im Zuge einer ersten „Heimreform“ die Umsteuerung zu einer spezifisch sozialistischen Heimerziehung. Kirchliche Heime wurden nicht mehr belegt, Kinderdörfer geschlossen. Von den Heimen wurde eine einheitliche Erziehung nach dem Vorbild von Makarenkos Kollektivpädagogik verlangt, die Erzieher bekamen Wochenpläne, in denen bestimmte politische Themen zur Besprechung vorgeschrieben wurden. Ende der 1950er Jahre wurde die Jugendhilfe auch eingebunden in den Kampf gegen „kriminelle Banden“, deren Vergehen manchmal nur darin bestand, dass sie westliche Musik (Jazz, Rock ’n’ Roll) hörten. Nach einer kurzzeitigen Lockerung in der Verfolgung von Jugendkulturen wurde ab 1965 verstärkt gegen „Rowdys“ vorgegangen; die Einweisungszahlen junger Erwachsener in die immer noch existierenden „Arbeitslager“ stiegen. Nach dem Verbot alternativer Musikgruppen 1965 kam es zum sogenannten „Beataufstand“ in Leipzig, kurze Zeit später begann die systematische Überwachung „abweichender“ Jugendlicher.

Das wichtigste Erziehungsziel war die Erziehung zur Arbeit, auch im Interesse der „Produktion“. Aufgrund des Arbeitskräftemangels wurden in den 1960er Jahren verstärkt Jugendwerkhöfe z.B. in Braunkohle- und Industriegebieten gebaut, die „zur Unterstützung der Produktion“ (50ff) dienten. Durch die Entlohnung der Jugendlichen über die Betriebe sparten die Behörden in diesen Fällen auch die Unterbringungskosten. Ab Mitte der 1960er Jahre gerieten diese Werkhöfe in die Kritik der übergeordneten Behörden der Volksbildung, da es dort keine Ausbildung gab, die Jugendlichen als Arbeitskräfte teilweise im Drei-Schicht-System eingesetzt wurden und kaum Freizeit hatten. Dort, wo ausgebildet wurde, beschränkten sich die Ausbildungsberufe allerdings auf wenige Berufe wie etwa Schlosser oder Textilveredler. Für Mädchen gab es meist nur den Beruf des Wirtschaftshelfers, der die klassischen Fertigkeiten wie Nähen, Waschen, Kochen und Putzen beinhaltete. Außerdem gab es kaum ausgebildete Erziehungskräfte in diesen Heimen. Mehrmals wurde in den Akten auch erwähnt, dass sich Betreuer über das in vielen Heimen praktizierte Strafsystem bereichert hatten.

Auch in der DDR gab es wie in der BRD in den 1960er Jahren einen Personalmangel in den Heimen. Der Einführung des Berufes des Erziehungshelfers, der seine Ausbildung erst während der pädagogischen Tätigkeit erfuhr, war eine Strategie des Staates damit umzugehen – eine Maßnahme, die allerdings nicht zur gewünschten Verbesserung der Heimsituation führte hat. Erst in den 1980er Jahren verbesserte sich die Personalsituation, als der Staat von angehenden Pädagogen verlangte, eine dreijährige Tätigkeit in Spezialheimen zu verrichten. Allerdings verließ die große Mehrheit diese Heime danach wieder, um in Normalheimen zu arbeiten, was zu einer großen Personalfluktuation führte.
1964 fand eine Überprüfung aller Spezialkinderheime, Durchgangsheime und Jugendwerkhöfe statt, wobei gravierende Mängel festgestellt wurden. Die Lebensqualität lag weit unter dem, was in der DDR damals Durchschnitt war, die räumliche Situation war teilweise katastrophal. Aber erst in den 1980er Jahren wurden einige neue Heime gebaut. In diese Zeit fallen auch erste Überlegungen in Bezug auf die Veränderung der „Umerziehung“ durch Heimpädagogen, die nun nicht mehr als Anpassung oder Dressur verstanden werden sollte, sondern als eine Veränderung der Lebenseinstellung. Ein zuständiger Referatsleiter kritisierte, dass drei Viertel der Untergebrachten aus „geordneten Familienverhältnissen“ kämen und nur wegen „Schulbummelei“ oder „verfestigtem Fehlverhalten“ eingewiesen worden waren (73). Ähnlich wie in der Bundesrepublik schien sich auch hier ein Wandel im Denken in Bezug auf die stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zaghaft abzuzeichnen.

Nach der Darstellung dieser politischen Entwicklung folgen in dem Buch kurze oder längere Zeitzeugenaussagen, die jeweils einzelnen Heimen zugeordnet werden. Leider bleibt unklar, was in den dokumentierten Texten Direktzitate sind. Die Zeitzeugen berichten über Trennung von Geschwistern, Kontaktverbote zur Außenwelt, einen militärischen Tagesablauf, Redeverbote beim Essen, demütigende Aufnahmerituale wie Entkleiden und Haareschneiden, demütigende ärztliche Untersuchungen, schlechte Schulbildung und Postkontrolle. Sie erzählen von Strafen: Kollektivstrafen, stundenlanges Stehen auf dem Flur, Schläge mit dem Schlüsselbund, Glatze schneiden und Strafkleidung nach Entweichungen, vor allem auch von harten oder entwürdigenden Strafarbeiten, wie Straßenreinigung oder z.B. Güllegruben mit der Hand leeren. Auch über „organisierten und geduldeten Missbrauch“ wird berichtet (82). Für schlechte Arbeitsleistung in der Produktion wurde „Selbstkritik“ (84) eingefordert, es fand „gelenkte Freizeit“ (85) statt sowie eine Überwachung durch andere Jugendliche im Rahmen „strenger Patenschaften“ (84). Auch gab es immer wieder die Drohung, wenn man fliehen würde (was offenbar recht häufig geschah), würde man in den geschlossenen Jugendwerkhof nach Torgau kommen, wovor alle Angst hatten.

Fasst man die Zeitzeugenberichte zusammen, so unterscheiden sie sich wenig von den Berichten ehemaliger Heimzöglinge/Heiminsassen aus der BRD. Sachse selbst zieht hier keine Vergleiche, aber es wird m.E. deutlich, dass das Heim als „totale Institution“ (Goffman) unabhängig von kapitalistischer oder sozialistischer Gesellschaftsform spezifische diskriminierende und teilweise gewalttätige Umgangsformen mit abweichendem Verhalten produzierte. Es ging in beiden Systemen weniger um Hilfe als vielmehr um Abschreckung und Erziehung zu Fleiß, Gehorsam und Arbeit. Zudem war auf dem Weg der Demütigung und Strafen nach innen das Regieren der „Insassen“ auch mit wenig Personal möglich.

Den Zeitzeugenberichten folgen „Exkurse“: eine Darstellung der Durchgangsheime (so etwas wie die Jugendschutzstellen in der BRD) und danach ein „Index der Orte“. Letzterer stellt den größten Teil der Veröffentlichung dar. Hier werden die sächsischen Heime und die Orte alphabetisch mit den Adressen und jeweils verfügbaren Informationen wie Platzzahlen, Nutzung, teilweise Personal und manchmal das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Lehrwerkstätten aufgelistet. Selten finden sich Berichte über Fluchten, nur vereinzelt auch andere Informationen wie Beschwerdebriefe Jugendlicher etc. Insgesamt ist dieser Teil der Veröffentlichung, der drei Viertel der über 300 Seiten ausmacht, eine Art Nachschlagewerk darüber, was es in den Akten und im Internet zu den einzelnen Heimen zu finden gab. Inhaltlich ist hier nichts systematisch zusammengefasst. Die regionalspezifische Bedeutung des Themas besteht v.a. darin, dass es in Sachsen offenbar besonders viele Spezialkinderheime gab. Überhaupt, das muss abschließend festgehalten werden, liefert das Buch wenig mehr Informationen als die oben bereits erwähnten Expertisen im Rahmen des Berichtes zur Heimerziehung der DDR, welche darüber hinaus systematischer dargestellt sind (insbesondere die Rechtsexpertise von Friederike Wapler [2]).

[1] Laudien, K. / Sachse, C.: Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der DDR. In: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer (Hrsg.): Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR – Expertisen, http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Expertisen_web_neu.pdf, 2012, S. 125-298.
[2] Wapler, F.: Rechtsfragen der Heimerziehung in der DDR. In: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer (Hrsg.): Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR – Expertisen, http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Expertisen_web_neu.pdf, 2012, S. 5-124.
Carola Kuhlmann (Bochum)
Zur Zitierweise der Rezension:
Carola Kuhlmann: Rezension von: Sachse, Christian: Ziel Umerziehung, Spezialheime der DDR-Jugendhilfe 1945-1989 in Sachsen. Leipzig: Universitätsverlag 2013. In: EWR 13 (2014), Nr. 1 (Veröffentlicht am 05.02.2014), URL: http://www.klinkhardt.de/ewr/978386583787.html