Julius-Klinkhardt-Preis / Preisverleihung 2003

Julius-Klinkhardt-Preis 2003

PreistrÀgerin: Frau Dr. Petra Götte

Der Julius-Klinkhardt-Preis 2003 ging an Frau Dr. Petra Götte. Sie wurde damit fĂŒr ihre Dissertation zum Thema Jugendstrafvollzug im ‚Dritten Reich' - Das JugendgefĂ€ngnis Wittlich ausgezeichnet.

Frau Götte beschĂ€ftigt sich in ihrer Arbeit mit dem Jugendstrafrecht und dem Jugendstrafvollzug im nationalsozialistischen Deutschland. Die bildungshistorische Analyse folgt zunĂ€chst dem SelbstverstĂ€ndnis des Jugendstrafvollzugs, das mit reformerischem Impetus gern als Erziehungsstrafvollzug interpretiert wurde, setzt dann aber den Akzent auf die Praxis des Jugendstrafvollzugs. Damit geht es nicht mehr allein um den rechtlichen Rahmen, um Programmatisches und Strukturen, sondern um den Alltag im Jugendstrafvollzug - mithin um einen von der Wissenschaft bislang gĂ€nzlich unbearbeiteten Gegenstand, der am Exempel des geschichtstrĂ€chtigen, Ă€ltesten preußischen JugendgefĂ€ngnisses Wittlich untersucht wird.

Neben den fĂŒr eine solche Arbeit erwartbaren Quellen, wie sie einschlĂ€gige Gesetzestexte oder ministerielle VerfĂŒgungen und natĂŒrlich Archivmaterialien von Behörden und Institutionen darstellen, hat die Autorin auch zwei Frauen und sechs MĂ€nner, die wegen unterschiedlicher Delikte zwischen 1933 und 1945 eine Haftstrafe in einem JugendgefĂ€ngnis verbĂŒĂŸt haben, befragt und diese Zeitzeugenbefragungen in ihre Analyse mit einfließen lassen. Mit den damit verbundenen methodischen Problemen geht Frau Götte durchgĂ€ngig souverĂ€n um. Sie zeigt nicht nur die Strukturen einer ‚totalen Institution' auf, sondern betrachtet diese zudem aus der Sicht der Gefangenen. In diesem Wechsel der Perspektiven kann die Autorin Mechanismen herausarbeiten, die den Jugendstrafvollzug im Nationalsozialismus in seinen auch rassehygienischen Spezifika deutlich werden lassen und die These von der "Erziehung als Repression und Auslese" stĂŒtzen.

MaterialgesĂ€ttigt, in klarer und prĂ€ziser Sprache beschreibt die Verfasserin, in welcher Weise sich allgemeine Probleme von Jugendstrafrecht und -vollzug im nationalsozialistischen Deutschland zuspitzten und eine Verlagerung zu Machtmissbrauch und Unrecht an straffĂ€llig gewordenen oder fĂŒr verdĂ€chtig gehaltenen Menschen mit sich brachten. Ihre Hypothesen ĂŒber die Notwendigkeit und die Grenzen der Erziehung bzw. der Erziehbarkeit gewinnen angesichts des Untersuchungsgegenstandes besondere Brisanz und verleihen der Untersuchung einen Rang von grundsĂ€tzlicher Bedeutung.