EWR 15 (2016), Nr. 3 (Mai/Juni)

Kommission Sozialpädagogik
Praktiken der Ein- und Ausschließung in der Sozialen Arbeit
Weinheim / Basel: Beltz Juventa 2015
(315 S.; ISBN 978-3-7799-3255-0; 34,95 EUR)
Praktiken der Ein- und Ausschließung in der Sozialen Arbeit Eine Analyse der Dialektik von Einschließen in einen gesellschaftlichen Zusammenhang und den vorausgesetzten, damit erzeugten und organisierten Ausschließungsvorgängen bleibt wohl noch über eine längere Phase von Gesellschaftsentwicklung „das richtige Thema zur richtigen Zeit“ [1]. Zu meinen Erfahrungen gehört, dass in den vergangenen 20 Jahren in allen Sozialwissenschaften die Dialektik von Schließung, Integration und Ausschließung selten zum Gegenstand kritischer Analysen und (selbst-)reflexiver Sozialforschung wurde. Die Antwort auf die Frage, wie und weshalb soziale Institutionen, die Ausschließung durch Basisinstitutionen (Nationalstaat, Markt, Patriarchat, strafende, repressive, disziplinierende Bürokratien) hinausschieben und auf „mehr integrieren“ zielen, eben damit neue Formen gradueller Ausschließung erzeugen und die dafür nützlichen legitimierende Theorien und Kategorisierungen („Etiketten“) entwickeln, gelingt eher im Bereich einer (selbst-)reflexiven Sozialforschung. In den theoretischen Rahmungen bleibt die gesellschaftstheoretische Perspektive bzw. der Begriff soziale Ausschließung weiterhin ein Fremdkörper – geht man nach den Beiträgen des Tagungsbandes.

Der vorliegende Band umfasst vier Teile: I Zugangangsfragen, II Modalitäten von Ein- und Ausschlieβungsprozessen in den Feldern der sozialen Arbeit, III (Inter-)institutionelle Schauplätze: Ein- und Ausschlieβung in unterschiedlichen Feldern der sozialen Arbeit und IV Ausblicke.

Sowohl in der Einleitung der Herausgeber*innen wie den grundlegenden Bemerkungen (von Sandra Landhäuser) irritiert die fehlende Auseinandersetzung mit „sozialer Ausschließung“ als Begriff und gesellschaftstheoretischer Analyseperspektive. Die einleitenden Texte bleiben in der analytischen Terminologie der „sozialen Probleme“. Die Entscheidung, eine Rahmung zu wählen, die mit der Personalisierung sozialer Konflikte verbundenen ist, hat zweierlei Folgen. Die in den Sozialwissenschaften geführte Kontroverse um den forschungspolitisch und auch politisch besetzten Begriff „soziale Ausschließung“ bzw. „social exclusion“ wird inhaltlich nicht rekonstruiert und damit nicht Gegenstand einer eigenen Reflexion, aus der sich eine den Vorgängen sozialer Ausschließung angemessene theoretische Perspektive für die Institution Soziale Arbeit und die Wissensproduktionen entwickeln könnte. Autoren wie Martin Kronauer (insbesondere seine Aktualisierung von Georg Simmel), Robert Castel oder Heinz Steinert werden genannt. Deren Beobachtung, die international verbreitete schnelle Subsumption des Begriffs soziale Ausschließung (und damit der Ausschließungsvorgänge) unter das soziale-Probleme-Modell und personalisierende Sozialpolitikforschung findet man in den theoretischen Rahmungen jedoch nicht. Vor nun schon mehr als 10 Jahren fasste Steinert [2] die ungenutzten Möglichkeiten des Begriffs soziale Ausschließung zusammen: er könne nur feststellen, dass die Soziologie es geschafft habe, einen Begriff mit reflexivem und kritischen Potential schnell in den alten main-stream von soziale-Probleme-Modell und personalisierender Sozialpolitikforschung zurückzuführen — und dies sehr zum Schaden von Gesellschaftstheorie und Forschungen über sozialpolitische Praktiken. Nicht nur die Soziologie kann das. Es hilft auch nur bedingt, die Inklusions-Exklusions-Verbindung der Systemtheorie nur mit anderen Theorien (Foucault und Bourdieu) zu relativieren, wie es Bettina Hünersdorf vorschlägt. Entscheidend wäre, die Relation der Praktiken von „exkludierender Inklusion“ in der Kinder- und Jugendhilfe nicht weiter als Paradox sondern als Dialektik von Schließung, Ordnungsinstitutionen und weiteren Verdinglichungen zu fassen.

Gemeinsam haben die gewählten Analyseperspektiven (Soziale-Probleme-Modell, die Ergänzung von Luhmann durch Foucault und Bourdieu), dass sie die Terminologie von sozialen Konflikten, von institutionalisierter Herrschaft, ihren Widersprüchen und Ideologien vermeiden können, indem sie die Terminologie von sozialen Problemen (und damit von Desorganisation statt machtvoller Organisation) stark machen sowie an der Bestimmung der Dynamik als (bearbeitbares) Paradox festhalten. Mit der gewählten Terminologie kann man sich das Modell von historischem Fortschritt auf Distanz halten, das Max Horkheimer und Theodor W. Adorno als „Dialektik der Aufklärung“ analysiert haben: Auch historisch herrschaftsbegrenzende Formen von (instrumenteller) Vernunft und kalkulierender Rationalität, wie sie hauptsächlich im Rahmen der kapitalistischen Produktionsweisen und paradigmatisch an Sozialstaatlichkeit als institutionalisierter Konflikt beobachtbar waren und sind, tragen zum Fortschritt von Herrschaftstechniken bei. Dem ist durch Reflexion und Kritik entgegen zu wirken.

Die „methodisch-methodologischen Konkretisierungen zum Gegenstand der Praktiken der Ein- und Ausschließung“ von Christiane Faller, Nadine Günnewig und Nina Thieme fokussieren Praktiken im Allgemeinen und befassen sich mit dem Problem der Iteration von Reflexivität. Die Autorinnen spitzen die Thesen über präjudizierende Implikationen von methodologischen und methodischen Zugängen auf die Frage zu, welche Wissensformen werden ausgeschlossen, wenn Praktiken zum Gegenstand von Forschung gemacht werden und welche Wege gibt es, das in Praktiken „sichtbar Unsagbare“ zur Sprache zu bringen ohne es in eigene Prämissen und Gegenstandskonstituierung einzuschließen? Gelesen habe ich den Beitrag als Einleitung zu den folgenden empirischen Studien.

In den Beiträgen zum Abschnitt II „Modalitäten und Strategien von Ein- und Ausschließung“ werden Ambivalenzen, gelegentlich auch die Dialektik von inkludierenden Institutionen bzw. Praktiken sowie die Ausschließungspotentiale emphatischer Begriffe (wie Bildung) zum Gegenstand gemacht. Interessant finde ich, dass auf der empirischen Ebene das Dialektische des Prozesses viel präsenter wird als im Kontext der theoretischen Rahmungen. Im Vergleich von drei Studien formulieren Davina Höblich, Michael May und Heidrun Schulze die Erkenntnis, „wie subtil und gleichsam hinter dem Rücken der Akteurinnen und Akteure sich Formen des Othering und der De-Normalisierung entfalten“ (119). Gleichwohl geschieht dies keineswegs durch eine unsichtbare Hand, sondern im Kontext institutionalisierter Formen von Nicht-Anerkennung. Versagte Anerkennung in der Sozialen Arbeit und Ausschließungspraxis werden von Höblich, May und Schulze wie zwei Namen für eine Sache gebraucht. In anderen Studien und Praxisbeobachtungen sind es die (impliziten) Normalitätserwartungen der Fachkräfte selbst, die, wie Friederike Schmidt zeigt, einen reflektierten und kritischen Bezug auf die Kategorie „normal“ behindern, wenn auch nicht gänzlich verhindern. Es scheinen gerade die „positiven“ Arbeitsziele von professioneller und institutioneller Selbstbeschreibung, die dann doch wieder verdinglichendes Reden und Tun von Professionellen erzeugen. Heike Radvan befasst sich mit dem nicht einfachen Umgang mit Antisemitismen in der offenen Jugendarbeit, die die Vermittlung von Anerkennung als das zentrale Moment ihres Arbeitsbündnisses mit Jugendlichen bestimmt. Gleichwohl ermöglicht es der institutionelle Rahmen Professionellen stereotypisierende Deutungsmuster zu entwickeln, Wissenshierarchien darzustellen, asymmetrisch-konfrontative Arbeitsbündnisse zu praktizieren — aber auch klügere, nicht-instrumentelle und daher voraussetzungsvolle Umgangsstrategien werden praktiziert. Bianca Baßler, Christine Riegel und Wiebke Scharathow beobachten an Gesprächen zwischen Jugendlichen und Pädagoginnen, dass die Aufgabe „Gemeinsamkeit herstellen“ und „Handlungssicherheit herstellen“ sowohl bei Jugendlichen wie bei Pädagoginnen den Gebrauch von „homogenisierenden und stigmatisierenden Zuschreibungen“ befördern. Dies geschieht so weitgehend, dass die pädagogische Aufgabe, nicht zu etikettieren konterkariert wird.

Michael Winkler hält in seiner den Abschnitt einleitenden Philippica gegen die aktuelle Instrumentalisierung von Bildung letztlich an einem emphatischen Begriff von Bildung fest. Im öffentlichen Reden über Bildung, so Winkler, gehe es inzwischen nicht um Reflexion, „sondern um die Etablierung und Durchsetzung von Glaubensbekenntnissen“ (57). Den unterstellten Selbstverständlichkeiten des öffentlichen Redens — jedem sei doch bekannt, worum es sich bei Bildung handelt; und: Bildung sei selbstverständlich ein „positives Gut“, ein „Wert“, dessen Verwirklichung an quantitative Indikatoren abgelesen werden könne — stellt Winkler in klassischer Weise die Begriffs- und Theoriegeschichte entgegen, die auf die Klärung der (Vor-)bedingungen von Bildung verweist: auf nicht erfahrene Freiheit. Das Produktive von Begriffsgeschichte liegt darin, dass die Benutzungen von Bildung als Distinktionsmittel, als Mittel der Aufwertung durch Abwertungen der „Bildungsfernen“ oder „Bildungsschwachen“ und aller anderen, „die sich dem Bildungsglauben entziehen“, nicht derart unsichtbar gemacht werden können, wie ohne dieses Wissen um Begriffsgeschichte und Praktiken der Reflexion. „Bildungsglauben“ erfordert, so der Schluss von Winkler, „radikale Kritik an dem Bildungsglauben, der dem Kapitalismus ausliefert und den Menschen das Glück des eigenen Lebens nimmt“ (75).

Die im dritten Abschnitt unter dem Titel „(inter-)institutionelle Schauplätze: Ein- und Ausschließung in unterschiedlichen Feldern der Sozialen Arbeit“ versammelten Beiträge haben allgemeine, querliegende Themen gemeinsam: so einerseits der Unterschied von alltäglicher und institutionell gerahmter Interaktion und andererseits deren Gemeinsamkeiten (wie Praktiken der Aufrechterhaltung von Situationen und der Ordnung von Dingen). Die allgemeinen Fragen von Interaktion bearbeiten intensiv Ute Karl („Praktiken der Ein- und Ausschließung im Job center/U 25. Zur Rekonstruktion von Rationalitäten als Beitrag zur kritischen Institutionenforschung“) sowie Sarah Hitzler und Heinz Messmer ( „Formen der Berücksichtigung. Interaktive Praxen der Ein- und Ausschließung im Hilfeplangespräch“).

Sarina Ahmend, Heidi Hirschfeld, Larissa von Schwanenflügel, Mirjana Zipperle, Andreas Walther und Christine Wiezorek diskutieren materialreich anhand von vier Fallskizzen, die verschiedenen Forschungsprojekten entnommen sind, „Uneindeutigkeiten und Ambivalenz von Ein- und Ausschließungsprozessen in Feldern bildungsbezogener sozialpädagogischer Angebote, die eine nur institutionenzentrierte Sicht auf Fragen der Ermöglichung bzw. Verhinderung von Bildung irritieren“ (206). Die (in meiner Terminologie) Widersprüchlichkeit der institutionalisierten Hilfen bezieht sich auf den Fall des fordistischen Sozialstaats, in dem Stigmatisierung (Definition als „sozial benachteiligt“) wie ein Recht auf Zugang zu einem Hilfesystem bewertet wurde. Auch auf Jugendliche, die dieses Spiel mitspielen, kommen einige Verdinglichungs- und Entfremdungskosten zu. Im Kontext von offener Kinder- und Jugendarbeit werden in dem Beitrag mit Fallskizzen Gewissheiten über Zusammenhänge aufgelöst: so die eindeutige Korrelation von Partizipationsdefiziten und Bildungsdefiziten.

Der Blick auf Zugangsbedingungen von Hilfen (konkret geht es um Berufseinstiegsbegleitung) und Prozesse, die für die Passung von Adressaten und den begrenzten Einstiegs-)Möglichkeiten für sie sorgen, entzaubert den „Bildungsglauben“. Am Beispiel der Ganztagsschule wird schließlich sichtbar, das „Regelangebote“ regelmäßig besondere Maßnahmen für die Misfits anbieten: für diejenigen, die sich als „nicht passend“ zu Regelangeboten erweisen. Die systematische Wahl des Begriffs „Einschließung“ für Integration oder Partizipation in dem Beitrag erzeugt immer wieder eine produktive Irritation. Das Produktive des Begriffs sehe ich darin, dass er immer wieder daran erinnert, wie sehr Gesellschaft auf Grenzziehung und Schließung beruht. Und vor allem: dass sie immer wieder dem Modell der geschlossenen Anstalt angepasst wird. Zu einem anderen „Kunstgriff“ entwertende Kategorisierungen aufzugeben, greifen Karl-August Chasse und Peter Rahn. Ihre Überlegungen zur „Armuts-Prävention“ beginnen (vorsorglich) mit der Suche nach anderen Kategorisierungen als die für die arme Familie gebräuchlichen Defizitzuschreibungen. Andere Kategorisierungen sind nötig, soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur mindestens normalisiert werden. Nicht alle Beiträge thematisieren „Ambivalenz“ in einer Art und Weise, die klarstellt, dass Einschließung und Ausschließung nur als unauflösbare Relation zu denken ist, aber doch erfreulich viele.

Die den Band abschließenden Ausblicke implizieren einen Themenwechsel. Im Zentrum stehen nicht Praktiken sozialer Ein- und Ausschließung. Argumentiert wird im und für das Modell der „normativen Kritik“. Im Modell von Albert Scherr ist Kritik „zwingend“ auf „Werte“ bezogen, die er der Sphäre des Normativen zugerechnet (und nicht der der Güter). Hier wird ein „Sachzwang“ behauptet. Als Maßstab der Bewertung gesellschaftlicher Verhältnisse schlägt Scherr die institutionalisierten „Menschenrechte“ und den „Capability Approach als besondere Spielart des Menschenrechtsdiskurses“ vor. Philipp Sandermann bestimmt seine Überlegungen ebenfalls als „Positionierung“. Ihm geht es nicht um ein anderes Kritik-Modell (dass Kritik Normativität brauche wird ebenfalls für selbstverständlich gehalten), sondern um „Funktion und Stellenwert von Kritik in Beiträgen zur Sozialen Arbeit und ihr Verhältnis zu Normativität“ (287). Nach seinen Beobachtungen erscheint Kritik in der Sozialen Arbeit als „wertvoll“, „bedeutsam“, eine „Eintrittskarte in den Diskurs“ und „wichtig — was auch immer im Einzelfall damit dann assoziiert wird“ (291). Implizite Schließungen werden für „beherrschbar“ gehalten, wenn auch nur unter der Bedingung, eines „reflexiven und toleranten Umgangs mit Kritik und Normativität“ (259). Susanne Maurer übernimmt es, die in den dargestellten Positionen implizierten „Schließungen“ (alltagsweltlich die „blinde Flecken“ von Theorien) abschließend wieder zu öffnen. „Normativität ist und bleibt für sie (selbst-)kritisch zu bedenken“ (299). Das Modell normativer Kritik ist selbst ambivalent, konkretisierungsbedürftig doch unhintergehbar und daher transparent zu machen. Gerade im Kontext der Analyse von Praktiken der Ein- und Ausschließung wäre es an der Zeit zu klären, weshalb das Modell der normativen Kritik so favorisiert wird, dass deren „Ambivalenz“, genauer die herrschaftliche Implikationen des Kritikmodells, nur gelegentlich und andere Kritikmodelle schon gar nicht mehr diskutiert werden. Ich denke an die von der (älteren) Kritischen Theorie nicht verabschiedete „immanente Kritik“ oder an das Modell der Kritik mit dem Horkheimer und Adorno historischem Fortschritt als „Dialektik der Aufklärung“ analysiert haben. „Dialektik der Aufklärung“ zeigt: auch historisch herrschaftsbegrenzende Formen instrumenteller Vernunft und kalkulierender Rationalität sowie die Sozialstaatskompromisse wie sie hauptsächlich im Rahmen der kapitalistischen Produktionsweisen beobachtbar waren, tragen zum Fortschritt der Herrschaftstechniken bei. Ohne dieses Kritikmodell zu berücksichtigen kann die Dialektik von zusammenschließen und ausschließen nicht analysiert werden. Zu den erfreulichen Irritationen gehört, dass dies vielen empirischen Studien und Begriffsreflexionen, die in dem Kommissionsband versammelt sind, gelungen ist — wenn auch ohne explizite Bezugnahme auf diese nicht-normativen Kritikmodelle.

[1] Steinert, Heinz: Soziale Ausschlieβung - Das richtige Thema zur richtigen Zeit. Kriminologisches Journal 27 (2), 82-88, 1995.

[2] Steinert, Heinz: Die kurze Geschichte und offene Zukunft eines Begriffs: Soziale Ausschlieβung. Berliner Journal für Soziologie 13, 275-285, 2003.
Helga Cremer-Schäfer (Frankfurt)
Zur Zitierweise der Rezension:
Helga Cremer-Schäfer: Rezension von: Kommission Sozialpädagogik: Praktiken der Ein- und Ausschließung in der Sozialen Arbeit. Weinheim / Basel: Beltz Juventa 2015. In: EWR 15 (2016), Nr. 3 (Veröffentlicht am 25.05.2016), URL: http://www.klinkhardt.de/ewr/978377993255.html