EWR 12 (2013), Nr. 6 (November/Dezember)

Manfred Liebel
Kinder und Gerechtigkeit
Ăśber Kinderrechte neu nachdenken
Weinheim / Basel: Beltz Juventa 2013
(278 S.; ISBN 978-3-7799-2837-9; 29,95 EUR)
Kinder und Gerechtigkeit Das Zusammenspiel von Titel und Untertitel des zu rezensierenden Buches verweist auf zwei analytisch voneinander trennbare Bereiche: die Kindern zuerkannten respektive verweigerten Rechte sowie die Rolle, welche sie in Gerechtigkeitsdiskursen einnehmen. Blickt man auf die beiden Bereiche aus der Perspektive der Bundesrepublik, sind diese durch Ambivalenzen geprägt: Auf der einen Seite schreitet die (wohlfahrts-)staatliche Verantwortungsübernahme für Kinder voran; auf der anderen Seite bleiben ihre empirischen Lebenslagen noch weit vom Geist der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) entfernt und eine Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz scheint utopisch. Ähnlich verzwickt fällt die Lage im Gerechtigkeitsbereich aus. Im Zuge des Ende der 1990er Jahre initiierten Wandels vom versorgend-fürsorgenden zum bildungsinvestiven sowie arbeitsmarktaktivierenden Wohlfahrtsstaat gewinnen Kinder einerseits eine bis dahin unbekannte wohlfahrtstaatliche Relevanz als Ausgangspunkt der Bemühungen zur Ausweitung der Chancengerechtigkeit. Andererseits bleiben sie hierin auf die Rolle zukünftiger Erwachsener beschränkt und erfahren auch grundsätzlich in den Narrativen der großen normativen Gerechtigkeitstheorien keine sonderliche Beachtung. Vor diesem Hintergrund dürfte der Versuch, Kinderrechte neu zu denken, sowohl bei den Kindheitsforschern – allen voran bei den „new childhood studies“ – als auch den Kinderrechtlern auf großes Interesse stoßen; nicht zuletzt, da dieser von einem der drei deutschen „Granden“ dieses Themengebietes unternommen wird (neben Hans Bertram und Lothar Krappmann).

Liebels Monographie unterteilt sich neben dem Vorwort, der Einleitung und einer straffen Endbilanzierung in zehn Kapitel, welche zu drei Teilen zusammengefasst sind: Kinderrechte in Deutschland (Teil I), Kinderrechte im sozialen Kontext (Teil II) sowie Kinder zwischen Unrecht und Gerechtigkeit (Teil III). In dieser Trias überwiegen sowohl der erste als auch der dritte Teil mit jeweils vier darin gebündelten Kapiteln den mittleren Teil mit zwei Kapiteln. Bezüglich des Aufbaus ist zudem anzumerken, dass vier der zehn Kapitel Fortentwicklungen vorheriger Veröffentlichungen des Autors darstellen.

Das erste Kapitel des ersten Teils zu Kinderrechten in Deutschland ist der Frage gewidmet, wie in Deutschland mit der UN-Kinderrechtskonvention umgegangen wurde. Dabei skizziert Liebel einige der nach der deutschen Ratifizierung (1992) erlassenen Maßnahmen und Absichtserklärungen sowie das Berichtswesen und stellt sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern getragene Kinderrechtsinitiativen vor.
In Kapitel zwei beschäftigt sich der Autor damit, „ob die in internationalen Menschenrechtsabkommen kodifizierten ebenso wie die von Kindern, Jugendlichen und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen geforderten Kinderrechte erfüllt werden“ (53). Trotz dieser breiten Setzung fokussiert Liebel die vorgestellten Befunde zu den objektiven Rahmenbedingungen auf den Teilausschnitt der Kinderarmut, Bildung und Gesundheit. Im dritten Kapitel werden Perspektiven für den Kinderschutz aufgezeigt, die sich aus dem Recht auf Partizipation ergeben. Im Zentrum steht das Plädoyer für eine beteiligungsorientierte Einbindung der Kinder in den „erzieherischen Kinderschutz“ (96) und für eine Stärkung ihrer politischen Rechte, damit sie die Regulierung ihrer Lebenswelten und entsprechender Gefährdungen besser mitbestimmen können.

Im abschließenden Kapitel des ersten Teils tritt der Autor für eine verändernd-emanzipatorische anstelle einer lediglich symbolischen Partizipation von Kindern ein. Diese Partizipation muss mit dem Widerspruch zwischen der „vollmundigen Partizipationsrhetorik“ (114) einerseits und der weitaus geringeren tatsächlichen Bereitschaft der Erwachseneninstitutionen andererseits umgehen. Allerdings analysiert Liebel weniger die von ihm herausgestellte Widerstandslogik, die Widersprüchlichkeit zwischen Rhetorik und Handlung oder die Mechanismen des Ausschlusses. Vielmehr bringt er die in der Kinderrechtsdebatte gängigen aber in ihrer Veränderungskraft doch eher anzweifelbaren Imperative folgenden Stils vor: „Die Institutionen der bestehenden Gesellschaft müssen sich nicht nur für bislang ausgegrenzte Gruppen öffnen, sondern es muss [sich] auch eine neue politische Kultur mit neuer politischer Sprache und neuen politischen Praxisformen herausbilden [...]“ (116).

In Teil zwei, Kinderrechte im sozialen Kontext, in Kapitel fünf moniert Liebel, dass Kinder auch heute noch geringe Möglichkeiten haben, „die Interpretation ihrer Rechte zu beeinflussen und ihre eigenen Interessen zur Geltung zu bringen“ (122). In diesem Zuge spricht er sich dafür aus, Kinderrechte nicht begrenzt auf staatlich-rechtliche Kodifizierungen, sondern auch als „immer wieder veränderbares Ergebnis sozialer Kämpfe und Bewegungen“ (126) zu konzeptualisieren. Dabei votiert er für die systemimmanente Ausweitung von „Partizipations- und Einflussmöglichkeiten von Kindern“ (130) durch Änderungen von Schulgesetzen, Kommunalordnungen etc. sowie für weiterreichende „transformative Alternativen“ (130). Das sechste Kapitel hinterfragt, „ob der Rechtediskurs und die Kinderrechtepraxis an den konkreten Lebenserfahrungen dieser Kinder vorbeigehen“ (136). Anhand verschiedener Länderbeispiele argumentiert Liebel, dass die universalistisch formulierten Rechte „unter Beteiligung der Kinder spezifiziert und erweitert werden müssen“ (152), damit sie als Machtmittel der Benachteiligten Bedeutung entfalten können.

Die sich in den vorherigen Kapiteln andeutenden altersspezifischen Diskriminierungen werden im dritten Teil, Kinder zwischen Unrecht und Gerechtigkeit, im siebten Kapitel mit Blick auf Altersregulierungen in der Arbeitswelt und im öffentlichen Raum sowie auch bezüglich entsprechender Blindstellen in der UN-KRK vertiefend diskutiert. Im achten Kapitel stellt Liebel die für ihn „wichtigsten typologischen und theoretischen Ansätze“ hinsichtlich der wirtschaftlichen Ausbeutung von Kindern(170) vor, diskutiert diese und unterbreitet Vorschläge zur Beendigung des Problems. Das neunte Kapitel widmet sich der Frage, „inwieweit und in welcher Weise Kindern in verschiedenen normativen Gerechtigkeitstheorien Aufmerksamkeit geschenkt wird“ (197). Allerdings nimmt Liebel hier keinen systematischen Durchgang durch die normativen Gerechtigkeitstheorien vor.Vielmehr bindet er seine Kindergerechtigkeitsvorstellung an das Verwirklichungschancenkonzept von Amartya Sen und geht darauf basierend durch die deutschen Debatten zur Teilhabe- und Generationengerechtigkeit, um zu prüfen, inwiefern diese „dazu beitragen, deren [der Kinder; MH] Verwirklichungschancen im Sinne politischer und sozialer Gerechtigkeit zu verbessern“ (208). Die Auseinandersetzung mit Gerechtigkeit wird im zehnten Kapitel mit Blick auf die Vorstellungen und Erwartungen von Gerechtigkeit, die Kinder selbst haben (216) abgerundet.

Die Absicht des Autors, die Fortentwicklung des Kinderrechtediskurses stärker in Richtung der Beachtung der Bedarfe, Fähigkeiten, Sinnsetzungen und Lebenswelten von Kindern in einer trotz zahlreicher Kinderrechtsbemühungen weiterhin als paternalistisch und kinderunfreundlich sowie -ungerecht eingestuften Welt zu lenken, ist unübersehbar. In diesem kämpferischen Geist schafft es Liebel, nachdrücklich an die großen Kinderrechtsverletzungen zu erinnern. Gerade das eindringliche Plädoyer für ein umfassend partizipatives Verständnis von Kinderrechten – nicht nur im direkten Beteiligungsbereich, sondern auch innerhalb der Rechteebenen der Versorgung und des Schutzes – stellt das progressivste Element seiner Ausführungen dar. Dies rückt die Debatte in Richtung einer demokratieverankerten Bürger- und Gesellschaftskonzeption wie sie an prominenter, aber zugleich adultistischer Stelle vom Wohlfahrtsstaatstheoretiker Thomas H. Marshall verkörpert wird und mit folgendem Leitmotiv belegt ist: Nicht das lediglich passive Empfangen von Leistungen, sondern die Möglichkeit zur aktiven Teilhabe in einer politischen Gemeinschaft macht den Status vollwertiger Gesellschaftsmitglieder aus.

Auf dem Transformationsweg vom gegenwärtigen „topos“ zum kinderfreundlichen respektive -gerechten und erst dann vollständig demokratischen „utopos“ lässt Liebel den Leser bzw. die Leserin allerdings streckenweise mit den in dieser Debatte bekannten Imperativen fragend zurück. Dabei wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Autor die etwaigen Spannungen deutlicher skizziert und nicht konsequent einseitig zu Gunsten der Kinder aufgelöst hätte. Gemeint sind hier diejenigen Konflikte, die entstehen, wenn Kindern bspw. als Schüler/-innen mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden, sie im Kinderschutz stärker mitbestimmen sollen oder grundlegend ihre Selbstorganisation in einer paternalistisch-adultistischen Welt einen der Schlüssel zu mehr Kinderfreundlichkeit und damit mehr Kindergerechtigkeit darstellen soll. Dies wäre sicherlich umso leichter möglich gewesen, wenn der Autor das von ihm verfolgte Gerechtigkeitsverständnis als Verwirklichungschancenkonzept in seiner Übertragung auf Kinder generational sensibilisiert hätte.

Auch wenn das Buch nicht immer die Erwartung erfüllt, dass Kinderrechte und Kindergerechtigkeit ‚neu’ gedacht werden, gibt es einen lesenswerten Überblick über den „state of the art“ der deutschen und teilweise auch internationalen Kinderrechtsdebatte. Dadurch wird es für Studierende aber auch Praktikerinnen und Praktiker in Politik, Verwaltung, sozialen Dienstleistungsberufensowie Forschende hochgradig relevant.
Maksim HĂĽbenthal (Halle)
Zur Zitierweise der Rezension:
Maksim HĂĽbenthal: Rezension von: Liebel, Manfred: Kinder und Gerechtigkeit, Ăśber Kinderrechte neu nachdenken. Weinheim / Basel: Beltz Juventa 2013. In: EWR 12 (2013), Nr. 6 (Veröffentlicht am 03.12.2013), URL: http://www.klinkhardt.de/ewr/978377992837.html